Wie versichere ich mich während der Arbeit im Ausland?
Im Fernsehen haben Sendungen über Auswandererschicksale von Deutschen Konjunktur. Bekannt wurde beispielsweise der Handwerker Konny Reimann in der Dokusoap „Goodbye Deutschland“ (vox), den es in die USA zog. Auch die „Geissens“, also die Kölner Millionärsfamilie Geiss, werden beim Leben im Ausland gefilmt, wobei dieses hauptsächlich im Geldausgeben besteht, das mit kölschen Weisheiten unterlegt wird. Laut der der „Zeit“ haben diese Darstellungen mit der Realität wenig zu tun. Viele Deutsche arbeiten einige Zeit im Ausland, kehren aber danach wieder zurück. Diese Expatriates (englisch: Ausgebürgerter, Auswanderer) sind meist männlich, relativ jung und haben eine überdurchschnittlich gute Ausbildung abgeschlossen. Wenn Sie davon träumen, eine Zeit lang im Ausland zu arbeiten, gibt es neben anderen Sitten und Gebräuchen vieles zu beachten. Wir geben Ihnen Tipps für Ihre Versicherungssituation im Ausland.
Grundsätzliche Regelungen
Grundsätzlich gelten für das Leben derjenigen, die ihren Erstwohnsitz ins Ausland verlagern, die dortigen Rechtsvorschriften. Jedoch gibt es entscheidende Ausnahmen, insbesondere wenn man auf Weisung eines Arbeitgebers in ein fremdes Land entsandt wird. Diese sogenannte Ausstrahlung liegt vor, wenn man dort eine klar definierte Beschäftigung für den Arbeitgeber ausübt. Man kann dann theoretisch dieselben Bestandteile der deutschen Sozialversicherung auch im Ausland genießen, die in der Heimat gelten. Diese sind:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Das ist wichtig, da in anderen Ländern häufig weit schlechtere Versicherungsstandards herrschen als in der Bundesrepublik. Somit ist es für viele erstrebenswert, diese Absicherungen aufrechtzuerhalten. Zunächst sollte man für einen nahtlosen Übergang der Versicherungssituation sorgen. Neben der Frage, ob die gesetzliche Sozialversicherung im Ausland weiterbesteht, sollte der Expatriate auch die Weiterversicherung nach seiner Rückkehr organisieren, da zumeist die Dauer des Auslandsaufenthalts feststeht, etwa, wenn der Beschäftigte für ein achtmonatiges Projekt in einem fernen Land weilt.
Voraussetzungen für das Weiterbestehen der deutschen Sozialversicherung
Für die Chance auf das Weiterbestehen der deutschen Sozialversicherung bei einer Arbeit im Ausland müssen zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Die Dauer der Beschäftigung dort muss zeitlich begrenzt sein.
- Der Arbeitnehmer muss im Rahmen eines bereits existierenden Arbeitsverhältnisses ins Ausland gesandt werden. Hierbei genügt ein Rumpfarbeitsverhältnis nicht.
Eine Ausstrahlung im oben genannten Sinne liegt nicht mehr vor, wenn der Arbeitnehmer in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wechselt, einen neuen inländischen Arbeitgeber bekommt oder seinen Arbeitsort ins Inland zurückverlegt. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält mit vielen Staaten unterschiedliche sozialrechtliche Vereinbarungen, eine Liste finden Sie hier auf einer Seite des Bundesverwaltungsamts (BVA).
Wichtige formale Details
Einige Dokumente sollten Sie mitführen, wenn Sie eine Arbeit im Ausland annehmen. Hierbei handelt es sich um folgende Bescheinigungen:
- A1, beziehungsweise E 101, die Bescheinigung über die Rechtsvorschriften, denen der Inhaber unterliegt. A1 ist auch wichtig, um die Ansprüche auf Leistungen bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit zu klären.
- EHIC, die europäische Krankenversicherungskarte, die beispielsweise bei Krankenversicherung und Mutterschaft wichtig ist.
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist aufgrund ihrer begrenzten Dauer nicht geeignet. Grundsätzlich werden Leistungen der Krankenversicherungen nicht erbracht, außer die erwähnten Bedingungen für entsandte Arbeitnehmer treffen zu. Den rechtlichen Rahmen bilden die EWGVerordnung über soziale Sicherheit Nr. 1408/717, beziehungsweise die EG-Verordnung Nr. 883/2004. Wer krankenversichert ist, für den besteht gleichzeitig eine Pflegeversicherung. Versicherungen für junge Menschen, die im Ausland arbeiten wollen, findet man beispielsweise unter travelsecure.de. Vorsicht: Bei einer Tätigkeit als freier Mitarbeiter muss man darauf achten, dass man bei einem „Heimaturlaub“ versichert ist, dies ist nicht selbstverständlich. Ferner sollte man sich informieren, ob die Haftpflichtversicherung weiterhin besteht.
Rentenansprüche
Die Rentenansprüche bestehen bei einer Arbeit im Ausland grundsätzlich weiter. Der Arbeitnehmer zahlt aber während des Arbeitens im Ausland ins dortige System ein. Dies hat zur Folge, dass er im Rentenalter Geld aus zwei Töpfen beziehen kann – dem deutschen und dem ausländischen. Bei der Riester-Rente ist der Hauptwohnsitz von Bedeutung. Liegt er in der EU, beziehungsweise in EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum), müssen Zulagen sowie geltend gemachte Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden. Bei anderen Ländern ist dies der Fall. Private Lebensversicherungen oder Rürup-Renten werden weltweit ausgezahlt.
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