Betriebshaftpflichtversicherung notwendig oder nicht?

Betriebshaftpflichtversicherung? – Brauche ich nicht! Meine Leute passen schon auf, damit nichts passiert.“ So oder so ähnlich klingen die scheinbar schlüssigen Argumente von manchen Mittelständlern. Ein gefährlicher Trugschluss, denn gerade im Handwerk ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ein absolutes Muss. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Dachdecker-Team dichtet neben einem Wohnhaus das Flachdach einer Garage mit Teerpappe ab. Durch die Brennerarbeiten entzündet sich das Dach des Hauses und brennt komplett ab. Der Schaden von ca. 250.000 Euro muss vom Dachdeckerbetrieb beglichen werden, wenn keine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist.

Wozu eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)?

Die BHV ist für einen Betrieb das, was die Privathaftpflichtversicherung für eine Privatperson ist. Sie schützt vor den Schadensersatzforderungen Dritter gegen das Unternehmen, wenn durch die betriebliche Tätigkeit Schäden entstehen. Und die Schadenshöhen können schnell in die Hunderttausende Euro gehen, wenn Gebäude zerstört oder Personen verletzt werden. Und ohne eine entsprechende Versicherung haftet der Betrieb unbegrenzt, so schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch im § 823 vor.

Obwohl diese betriebliche Haftung nach oben unbegrenzt ist und im Schadensfall das Unternehmen in die Insolvenz stürzen kann, ist in Deutschland eine BHV für Unternehmen nicht zwingend vorgeschrieben, Ausnahmen gelten etwa für Ärzte mit eigener Praxis.

Wie funktioniert die BHV?

Die BHV hat ein dreifaches Leistungsprofil:

  • Sie sichert das Unternehmen gegen Schadensersatzansprüche Dritter ab, etwa wenn ihnen durch die betrieblichen Dienstleistungen oder Produkte Schäden entstanden sind.
  • Sie schützt auch die betrieblichen Mitarbeiter vor Regressforderungen tatsächlich oder vermeintlich Geschädigter.
  • Sie arbeitet als passive Rechtsschutzversicherung, indem sie zunächst prüft, ob die Schadensersatzansprüche überhaupt begründet sind. Sind diese gerechtfertigt, so begleicht sie die festgestellten Forderungen bis zur Höhe der Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sind die Schadensersatzforderungen Dritter unbegründet, so übernimmt sie die Kosten für etwaige rechtliche Auseinandersetzungen wie eine Rechtsschutzversicherung.

Worauf muss man bei einer BHV achten?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die jedes Unternehmen benötigt, vom etablierten Handwerksbetrieb bis zum Start-up-Unternehmen. Nur so kann ein Unternehmer seinen Betrieb, seine Mitarbeiter und nicht zuletzt auch sich selbst vor (un-) berechtigten Schadensersatzforderungen schützen.

Jedes Unternehmen hat ein eigenes Risikoprofil, ein Dachdecker-Meisterbetrieb mit zehn Mitarbeitern geht andere Haftungsrisiken ein als eine Ein-Mann-Werbeagentur. Eine eingehende Beratung durch einen erfahrenen Versicherungsmakler ist deshalb dringend anzuraten, um im Schadensfall durch eine maßgeschneiderte BHV wirklich rundum gut versichert zu sein. Dazu zählt auch die Festlegung der richtigen Versicherungssumme, die ebenfalls auf das individuelle betriebliche Haftungsrisiko abgestimmt sein muss. Die Versicherungsunternehmen berechnen die BHV-Beiträge entsprechend aus dem betrieblichen Risikoprofil und der Höhe der Versicherungssumme, im Versicherungsjargon auch Deckungssumme genannt.

Die BHV-Verträge laufen in der Regel ein Jahr, bei länger laufenden Verträgen bieten manche Versicherer oft erhebliche Beitragsrabatte an. Kündigen kann man eine Betriebshaftpflichtversicherung immer mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherungslaufzeit.