Hausratversicherung deckt Sturmschäden nur bedingt ab

Zwar blieben bis jetzt die ganz großen Herbststürme aus, dennoch waren im Oktober schon einige Regionen von Unwettereinwirkung mit daraus resultierenden Sachschäden betroffen. Im Allgemeinen werden die dadurch verursachten Kosten von der Versicherung getragen, in so manchem Einzelfall allerdings auch nicht.

Im Herbst steigt die Sturmgefahr

Die Jahreszeit Herbst kommt traditionell mit zwei Gesichtern daher. Einerseits die Farbenpracht in der Natur, die bunten Baumkronen und den letzten warmen Sonnenstrahlen, andererseits zunehmende Dunkelheit, gehäufter Niederschlag und eine steife Brise. Zum Teil ziehen sogar heftige Unwetter übers Land, die eine kleine Schneise der Verwüstung hinterlassen. Zuletzt geschehen beim Orkan Joachim, der im Dezember 2011 Mitteleuropa heimsuchte und vor allem in Süddeutschland Schäden in Millionenhöhe anrichtete. Ab einer Windgeschwindigkeit von rund 118 Kilometern pro Stunde gilt ein Sturm als Orkan und sorgt dabei nicht selten für umgestürzte Bäume oder abgedeckte Dächer. Durchschnittlich tritt etwa einmal pro Jahr ein nennenswerter Orkan in unseren Breiten auf, der durch seine verursachten Schäden im Gedächtnis bleibt.

Typisch sind Schäden an Dach, Fenster und Auto

Ein mögliches Szenario: Sind die Monate und Wochen für die Suche nach einer Wohnstätte endlich vorüber, dann folgt schließlich der lang ersehnte Einzug in die neue Wohnung oder das gekaufte Haus. Doch schon in der zweiten Nacht zieht ein heftiger, feuchter Herbststurm auf, der allerhand Müll und Geäst durch die Luft wirbelt, wobei ein Fenster Schaden nimmt und Feuchtigkeit in den Wohnraum gelangt. Natürlich sind die Bewohner zunächst schockiert als sie die Auswirkungen bemerken, erinnern sich aber schnell daran, dass ihre Hausratversicherung Sturmschäden abdeckt. Der Antrag auf Kostenerstattung für die Reparatur wird schließlich zum Erstaunen der Betroffenen von der Versicherung abgelehnt. Was könnte der Grund dafür sein?

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Was viele nicht wissen: Auch wenn eine Hausratversicherung mit dem Schlagwort Sturmschäden wirbt, heißt das nicht automatisch, dass generell jeder Mangel ohne Wenn und Aber finanziell abgedeckt ist. Hier lohnt es, das Kleingedruckte zu beachten, denn dort lauern häufig ein paar Ausnahmen von der Regel. So können Schäden nur haftbar gemacht werden, wenn die gemessene Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h betrug. Dies kann man sich von einer Wetterstation in der Region schriftlich bestätigen lassen. Hilfreich ist es mitunter auch, als Beleg nicht nur die eigenen Schäden zu fotografieren, sondern auch die in der Nachbarschaft. Die Versicherung zahlt ebenfalls nicht, wenn Fenster und Türen nicht ordnungsgemäß verschlossen waren. Sind elektrische Geräte defekt, weil Feuchtigkeit durch den Spalt eines angewinkelten Fensters eingedrungen ist, dann wird dies mit fahrlässigem Handeln des Versicherten begründet und dementsprechend nicht gezahlt. In eine ähnliche Richtung geht die Schadenminderungspflicht, die es bei vielen Hausratversicherungen gibt. Wurde beispielsweise das Fenster beschädigt, muss dieses zunächst vom Versicherten selbst notdürftig repariert werden, sodass nicht noch größerer Schaden entsteht. Mithilfe einer Folie oder Plane beugt man Folgeschäden vor und darf auf ein Greifen des Versicherungsschutzes hoffen.