EU klagt gegen Riester Rente

Die Europäische Kommission hat soeben in einer Pressemittelung angekündigt, dass sie wegen der Altersvorsorgezulage im Rahmen der so genannten “Riester-Rente” beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland einreichen wird.

Voraussetzung der Zulageberechtigung im Rahmen der privaten Altersvorsorge bei der Risterrente ist die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland. Das verstößt nach Ansicht der Kommission gegen die im EG-Vertrag fesgehaltenen Garantien über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Unionsbürger, da Gebietsansässige und Gebietsfremde ungleich behandelt werden.

Betroffenen Grenzgängern ist anzuraten, zumindest fristwahrend Widerspruch gegen die Versagung der Zulagen einzulegen, auf das laufende Verfahren hinzuweisen und das Ruhen des Widerspruchsverfahrens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung zu beantragen. Die Bundesregierung hält die vorgebrachten Bedenken für unbegründet, so dass sich aus ihrer Sicht kein Änderungs- und Handlungsbedarf ergibt.