Schärfere Sanktionen bei Hartz IV Reform

Arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose müssen sich vom 1. August an auf schärfere Sanktionen einstellen. Nach dem Bundestag billigte am Freitag nun auch der Bundesrat die massive Verschärfung der Hartz-IV-Regelungen. Jetzt müssen Langzeitarbeitslose künftig mit bis zu der kompletten Streichung von Arbeitslosengeld (ALG) II, Wohn- und Heizgeld rechnen, wenn sie drei Mal binnen eines Jahres ein Jobangebot ausschlagen.

Weigert sich ein Arbeitsloser nur einmal beträgt die Kürzung bereits 30 Prozent. Nach der zweiten Ablehnung eines Jobangebots, muss man mit einer Kürzung um 60 Prozent rechnen. Die Behörden haben aber noch einen Ermessensspielraum. Ferner enthält das Gesetz eine neue Bestimmung, wonach Arbeitslose, die über längere Zeit nicht erreichbar sind, kein Arbeitslosengeld II mehr erhalten sollen. Um die Arbeitsbereitschaft zu prüfen, sollen Arbeitslose, wenn sie einen ALG-II-Antrag stellen, sofort ein Job- oder Qualifizierungsangebot bekommen.

Alles in allem stimmte der Bundesrat über 70 Korrekturen am Hartz-IV-Gesetz zu. So wird z.B. künftig bei Partnern, die länger als ein Jahr zusammenwohnen, ein eheähnliches Verhältnis mit gegenseitigen Unterhaltspflichten unterstellt. Trifft die vermutete Bedarfsgemeinschaft nicht zu, muss also der Langzeitarbeitslose nachweisen, dass er mit seinen Mitbewohnern keine auf Dauer angelegte Gemeinschaft bildet, die bewispflicht wurde also umgekehrt. Arbeitslose unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben, erhalten nur noch 80 Prozent des ALG-II-Regelsatzes.