Bundesrat schickt Reichensteuer und gekürzte Pendlerpauschale auf den Weg

Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin nun dem neuen Steueränderungsgesetz zugestimmt, worunter unter anderem die so genannte Reichensteuer und eine Kürzung der Pendlerpauschale fällt. In Kraft treten soll das neue Gesetz Anfang 2007. Menschen mit sehr hohem Einkommen , Ledige ab 250.000 EUR und Verheiratete ab 500.000 EUR sollen künftig einen dreiprozentigen Zuschlag auf den bisherigen Höchststeuersatz von 42% , die sog. Reichensteuer, und damit einen Einkommenssteuersatz von 45% zahlen. Gewinneinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben oder selbstständiger Arbeit sollen aber vorerst durch einen Entlastungsbetrag vom Steuerzuschlag verschont bleiben.

Die Kilometerpauschale für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz wird bis zum 20. Entfernungskilometer ganz abgeschafft. Künftig können nur noch Fernpendler vom 21. km an 0,30 EUR pro km als Werbungskosten geltend machen. Auch der Sparerfreibetrag wird nahezu halbiert und soll für Ledige auf 750 EUR von bislang 1.370 EUR und für Verheiratete auf 1.500 EUR von bislang 2.740 EUR gesenkt werden. Nächster Punkt ist die Bezugsdauer des Kindergeldes welche gekürzt wird. Für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 wird das Kindergeld nur noch 25 Jahre statt bislang 27 Jahre gezahlt.

Die Absetzbarkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten werden verschärft. Künftig ist eine Absetzbarkeit nur noch möglich, wenn das entsprechende Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Durch die Regelungen des Steueränderungsgesetzes erwartet der Staat bereits im kommenden Jahr Mehreinnahmen von 2,1 Mrd EUR, 2008 sollen sie auf rund 4,3 Mrd EUR steigen, in den folgenden Jahren dann auf über 5 Mrd EUR.