Zeckenbisse durch Unfallversicherung nicht unbedingt abgedeckt

Achtung: Die Folgen eines Zeckenbisses sind über eine Unfallversicherung nicht immer abgedeckt. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Wer eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, sollte sie dahingehend überprüfen und sich die Mitversicherung des Zeckenbisses und seiner oft schweren Folgen bestätigen lassen. Zeckenbisse können bis hin zur Berufsunfähigkeit reichen, gegen die dann wieder eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) schützt.

Die Gerichte urteilten im Streitfall unterschiedlich, teilt der BdV mit. So hat das Amtsgericht Dortmund eine Unfallversicherung zur Zahlung an eine Frau verurteilt, die nach einem Zeckenbiss an Borreliose erkrankt war (Az.: 128 C 5745/03). Die Versicherung hatte es abgelehnt, der Frau das versicherte Krankenhaus-Tagegeld zu zahlen. Dagegen urteilte das Landgericht Dortmund in zwei anderen Fällen (Az.: 2 S 5/05 und 2 O 123/05), dass zwar der Zeckenbiss selbst versichert sei, nicht jedoch die nachfolgende Infektion.