Günstige Privathaftpflicht für Kinder

Die Privathaftpflicht gehört unumstritten zu den wichtigsten Versicherungen. Im Schadensfall deckt sie die finanziellen Ansprüche der geschädigten Partei. In der Natur der Sache liegt, dass Kinder hin und wieder mal etwas kaputt machen. Sie können bestimmte Situationen noch nicht richtig einschätzen oder sie verstehen den Wert bestimmter Gegenstände und die Tragweite ihres Handelns noch nicht vollständig.

Was sagt der Gesetzgeber?

Ein Schaden ist schnell entstanden. Meistens steht ein Versehen oder Fahrlässigkeit dahinter. Die Fensterscheibe des Nachbarn, die dem Fußball der eigenen Sprösslinge zum Opfer fiel, ist dabei noch eher eine Bagatelle. Ein größerer Schaden kann leicht die eigene Existenz gefährden oder zumindest den Lebensstandard nachhaltig mindern. Angesichts dieser Tatsache ist es eher verwunderlich, dass nur etwa 71 Prozent der Deutschen diese wichtige Versicherung abgeschlossen haben. Was Kinder betrifft, sind sie bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres schuldunfähig. Die Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzt haben. Das gilt auch für die Schadensregulierung der Privathaftpflicht. Einige der Versicherungsgesellschaften bieten aber einen Zusatzbaustein an, der auch Schäden durch deliktunfähige Kinder in einem bestimmten finanziellen Rahmen deckt. Als „beschränkt deliktfähig“ gelten Kinder dann zwischen dem siebten und dem achtzehnten Lebensjahr. Wird den Kindern die erforderliche Einsicht bescheinigt, können sie dann für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind im Normalfall über die Privathaftpflicht-Versicherung ihre Eltern mit versichert. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres endet allerdings nicht automatisch der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht. Sollten die Kinder beispielsweise studieren, wären sie auch weiterhin über die Eltern mitversichert. Auch im Falle einer anerkannten Ausbildung oder des Bundesfreiwilligendienstes bleiben die jungen Erwachsenen auch weiterhin versichert. Steigt man nach der Schule jedoch gleich in ein Arbeitsverhältnis ein, ohne dass ein Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnis bestehen würde, endet auch der Schutz in der Privathaftpflicht der Eltern. Das gilt auch dann, wenn sich jemand zum Beispiel für mehrere Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet. Sollte man im Anschluss daran noch ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren, muss man selbstständig versichert bleiben. Das erscheint etwas paradox, weil selbst Studienabbrecher für die Zeit des zweiten Studiums weiter über die Eltern versichert bleiben.

Eine Versicherung abschließen

Günstige Privathaftpflicht und die dazugehörigen Versicherer lassen sich heute ganz leicht über das Internet finden. Dazu kann man einen der Vergleichsrechner nutzen. Man gibt hierfür ganz einfach an, was genau versichert werden soll. Dann werden die Berechnungsvorgaben – wie zum Beispiel die Deckungssumme, einige persönliche Angaben und der maximale Selbstbehalt – in die Berechnungsmatrix eingegeben. Danach kann man die Berechnung auch schon starten und erhält kurze Zeit später die besten Angebote.