Berufsunfähigkeitversicherung (BUV): Richtige Angaben machen
Bei Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitversicherung (BUV) sollte daruf geachtet werden unbedingt ehrliche Angaben zu Vorerkrankungen zu machen. Im aktuellen Fall, hielt sich eine Antragstellerin an diese Regel und gab an, unter Heuschnupfen zu leiden. Der gewünschte Vertrag kam zustande.
Nach einiger Zeit musste sie wegen Atembeschwerden ihren Job aufgeben und wollte somit ihre abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen. Die Verischerung wollte allerdings nicht zahlen und verwies darauf, dass die Frau die Atembeschwerden nicht angegeben hatte. Die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt (AZ: 7 U 220/04) ahen das allerdings anders und machten dem Versicherer einen Strich durch die Rechnung. Atemnot ist eine unmittelbare Folge von Heuschnupfen und diese Allergie wurde von der Versicherungsnehmerin vor Vetragsbeginn angegeben.
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