Schwerer Schlag gegen Versicherungen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) feiert einen ersten Erfolg gegen die als gesetzeswidrig eingestuften Rückkaufwerte bei Lebensversicherungen. Das Handelsgericht Wien hat sich der VKI-Ansicht angeschlossen und die Bedingungen der Uniqa und der Ästerreichischen Beamtenversicherung (ÄBV) als nicht korrekt eingestuft. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Klauseln beider Versicherungen gegen das Transparenzgebot des Konsumentenschutzgesetzes verstiessen.
In dem Streit geht es um die hohen Provisionen für Verkäufer von Lebensversicherungen. Steigen Kunden vorzeitig aus dem Vertrag aus, erhalten sie oft deutlich weniger Geld zurück, als sie an Prämien einbezahlt haben. Sollte sich der VKI hier tatsächlich durchsetzen können, hätte dies für die Versicherungen katastrophale Auswirkungen. (Wirtschaftsblatt)
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