Krankenkasse muss Kosten für Viagra tragen?

Laut einem Urteil des AG Frankfurt am Main mit dem Urteil vom 26.05.2006, Az. 32 C 3312/03-48 müssen Krankenkassen unter gewissen Umständen auch die Kosten für das Potenzmittel Viagra übernehmen.

Das Amtsgericht Frankfurt sprach im speziellen Fall einem Versicherten 320 Euro für ein Viagra-Rezept zu. Der Mann hatte das Medikament verlangt, weil er laut eigener Aussage an einer krankhaften Erektionsstörung leidet und deshalb auf Viagra angewiesen sei. Die Gutachten zweier Sachverständiger belegteb die Erektionsstörung des Mannes, stuften diese als Krankheit ein und sahen somit die Einnahme von Viagra als geeignetes Gegenmittel an.