Winterreifen und die Versicherung
Mit der Einführung eines bundeseinheitlichen Bußgeldes sollen Autofahrer nun dazu angehalten werden, ihren Pkw künftig den Wetterverhältnissen entsprechend auszurüsten. In der Kfz-Versicherung ergeben sich dadurch aber keine Änderungen.
Knapp 50 % der Autofahrer sind jedes Jahr ohne Winterreifen unterwegs, schätzt der ADAC. Bislang gibt es in der Bundesrepublik keine Pflicht, Sommerreifen in den kälteren Monaten gegen winterfeste Bereifung auszutauschen. Behindert ein Autofahrer durch unzureichende Ausrüstung den Verkehr oder fällt der Polizei im Rahmen einer Kontrolle auf, so hat er je nach Ermessen der zuständigen Behörde ein Bußgeld zu zahlen.
Diese Maßnahme soll nunmehr bundesweit vereinheitlicht und rechtlich klargestellt werden. So wird der ¬ß 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) StVO dahingehend ergänzt, dass das Fahrzeug den Wetterverhältnissen anzupassen ist. Konkret bedeutet das: Der Fahrer hat sich sowohl auf Winter- als auch auf Regenwetter einzustellen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. So muss nicht nur die Bereifung stimmen, auch die Wischblätter sind regelmäßig zu kontrollieren. Zudem ist die Scheibenwischanlage im Winter mit Frostschutz zu befüllen. Wer die Regelung missachtet, muss mit einem Bußgeld von 20 EUR rechnen. Werden zudem andere Autofahrer behindert, drohen sogar 40 EUR.
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