Zwang zur Rentenversicherung für GmbH-Geschäftsführer
Dass die gesetzliche Rente keineswegs so sicher ist, wie einst von Norbert Blüm versprochen, ist kein Geheimnis. Viele Selbstständige, die dazu die Möglichkeit haben, zahlen deshalb nicht in das gesetzliche System ein, sondern setzen auf private Altersvorsorge. Beliebte Instrumente sind Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen oder seit einiger Zeit die so genannte Rürup-Rente. Auf manche Unternehmer, die ihre eigene GmbH als Geschäftsführer leiten, könnten jedoch Schwierigkeiten zukommen.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts unterliegen nämlich selbstständige GmbH-Geschäftsführer in der
Regel der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Grundlage für diese Entscheidung dienen die Regelungen zur so genannten Scheinselbstständigkeit aus dem Jahr 1999. Danach kommt es bei der Einstufung unter anderem auf die Zahl der Auftraggeber an. Da der selbstständige GmbH-Geschäftsführer in der Regel nur für eine Firma – nämlich seine eigene – arbeitet, entsteht demnach automatisch die Versicherungspflicht.
Das Urteil könnte deshalb für viele Betroffene sehr teuer werden, weil die Rentenversicherung Beiträge für die Vergangenheit nachfordern können. Die Zahl der Betroffenen liegt nach Schätzungen des Bundes der Steuerzahler ‚"bundesweit im sechsstelligen Bereich".
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