OLG stärkt Unfallopfer gegenüber Versicherung den Rücken

Wer in einen Autounfall verwickelt und dabei verletzt wird, der muss nicht im Einzelfall nachweisen, dass mögliche Schmerzen unmittelbare Folge des Unfalls sind. Vielmehr reicht es, wenn ein Zusammenhang ‚"vermutet" werden kann, entschied nun das Oberlandesgericht Saarbrücken.

Die Richter gaben einem Unfallopfer Recht, das Kopfverletzungen erlitt und anschließend über chronische Kopfschmerzen klagte. Dieser Umstand sollte in die Höhe der Schadenersatzzahlung einfließen. Die Versicherung weigerte sich jedoch und argumentierte, die Kopfschmerzen könnten andere Ursachen haben.

Da die Assekuranz nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass kein Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall bestand, verurteilte das Oberlandesgericht sie zur Zahlung.

Die Richter stärken mit diesem Urteil Unfallopfern generell den Rücken, weil sie der Versicherung die Beweispflicht auferlegen.