Versicherungsschutz im Karneval

In einer Woche erreicht das närrische Treiben seinen Höhepunkt: Am Rosenmontag werden wieder Millionen Menschen die Straßen säumen und den Teilnehmern der zahllosen Umzüge zujubeln. Bei einer solchen Großveranstaltung kann allerdings so manches schiefgehen – die Organisatoren sollten deshalb unbedingt über eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung verfügen.

Auch Vereine, etwa Karnevelsgesellschaften, können eine Haftpflichtversicherung abschließen und damit ihre Teilnehmer absichern – das gilt zumindest für die Zweibeiner. Sind auch Tiere, wie zum Beispiel Pferde, am Zug beteiligt, ist eine Tierhalter-Haftpflicht die richtige Wahl. Diese Versicherung zahlt beispielsweise, wenn das Pferd durchgeht und Teilnehmer oder Zuschauer verletzt.

Mit einem ausreichendem Versicherungsschutz können dann alle Beteiligten den Rosenmontag noch ausgelassener genießen.