Moped- und Rollerversicherung

Alle Mofa, Moped und Rollerfahrer sollten daran denken, ab dem 1. März gelten wie jedes Jahr neue Mopedkennzeichen. Wer mit alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich zudem strafbar. Die neuen blau-weißen Versicherungskennzeichen sind Pflicht für alle motorisierten Zwei- und Vierräder unter 50 Kubikzentimeter Hubraum, die nicht schneller als 50 bzw. 45 Stundenkilometer fahren.