Kinder wachsen aus der Haftpflichtversicherung heraus

Kinder wollen spielen und sich austoben. Dabei kann schon einmal der eine oder andere Einrichtungsgegenstand oder auch eine Scheibe zu Bruch gehen. Wenn es sich um fremdes Eigentum handelt, müssen die Eltern dem Besitzer der zerstörten Gegenstände den Schaden ersetzen. Diese Zahlungen übernimmt in der Regel die private Haftpflichtversicherung, denn Kinder sind automatisch über eine entsprechende Police der Eltern mitversichert.

Viele Familien nehmen diese Leistung der Versicherung ganz selbstverständlich hin und vergessen, dass dieser Schutz irgendwann ein Ende hat – spätestens dann, wenn aus dem Kind ein junger Erwachsener geworden ist, der sein eigenes Geld verdient. Dann muss eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Unabhängig von der Höhe des Einkommens wird das Ende der Mitversicherung über die Eltern auch dann eingeläutet, wenn der Nachwuchs zu Hause auszieht und sich eine eigene Wohnung nimmt, also nicht mehr zum elterlichen Haushalt gehört.