Rechtschutzversicherung: Nach dem Urlaub zum Anwalt

Der erste wichtige Termin nach der Rückkehr aus dem Urlaub ist immer häufiger nicht der Dia-Abend mit Freunden, sondern ein Besuch beim Anwalt. Denn die Deutschen lassen sich Pleiten, Pech und Pannen während der ‚"schönsten Wochen des Jahres" nicht mehr so einfach gefallen.

Und in vielen Fällen bekommen die Reisenden vor Gericht zumindest teilweise recht. Selbst wer gar nicht erst in den Flieger steigt, bekommt unter Umständen eine Entschädigung. Das gilt zum Beispiel dann, wenn der Reiseveranstalter kurz vor dem geplanten Termin mitteilt, dass das Hotel überbucht sei, und ein Ersatzangebot unterbreitet. Entspricht dieser Ersatz nicht in vollem Umfang der eigentlich gebuchten Reise, kann der Kunde ablehnen und zudem eine Entschädigung verlangen. 50 Prozent des Reisepreises hielt der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil für angemessen.

Wer wegen seines Urlaubs rechtlichen Beistand braucht, kann dafür seine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Allerdings gilt in diesem wie in allen anderen Fällen: Bevor man zum Anwalt geht, sollte man sein Anliegen erst einmal der Versicherung vortragen. Mit einer Zusage zur Kostenübernahme in der Tasche kann man dann einen Juristen aufsuchen.