Versicherungsbeiträge reduzieren Steuerlast

Wer seine Steuererklärung für 2005 vorbereitet, der sollte beim Ausfüllen auch an das Stichwort ‚"Versicherungen" denken. Manche Beitragszahlungen dürfen nämlich auf das Einkommen angerechnet werden, so dass sich eine Steuerersparnis ergibt.

Zwar wird nicht jede Versicherung vom Finanzamt als ‚"Sonderausgabe" anerkannt, die Beiträge zu den wichtigsten und am weitesten verbreiteten Policen sind aber abzugsfähig. Dazu gehören die Haftpflicht- und die Berufsunfähigkeitsversicherung, ebenso Pflege-, Unfall-, Renten-, Kranken- und Lebensversicherungen. Wichtig: Gab es von der Versicherung einen Teil der Beiträge zurück, zum Beispiel weil man keine Leistungen in Anspruch genommen hat, müssen diese Erstattungen von den gezahlten Beiträgen abgezogen werden. Außerdem sind Höchstgrenzen für die Absetzung von Versicherungskosten zu beachten.

Generell nicht berücksichtigt werden Sachversicherungen fürs Auto, den Hausrat oder das Urlaubsgepäck. Auch Aufwendungen für eine Rechtschutzversicherung erkennt das Finanzamt nicht an.