13. Beitragszahlung belastet die Arbeitgeber

Noch vor der letzten Bundestagswahl dachte sich Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) einen Trick aus, mit dem sie einen Kollaps der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2006 verhindern wollte. Eine Änderung bei der Zahlungsfrist für die Arbeitgeberanteile sorgt nun dafür, dass die Rentenversicherung in diesem Jahr 13 Beitragszahlungen erhält.

Noch 2005 konnten die Sozialabgaben jeweils bis zum 15. des Folgemonats überwiesen werden. Die Neuregelung schreibt nun aber vor, dass die Zahlungen bereits zum Ende des laufenden Monats bei der Rentenkasse eingehen müssen. So wurde also Mitte Januar 2006 die Beitragszahlung für Dezember 2005 fällig, Ende Januar müssen die Arbeitgeber erneut eine Überweisung tätigen – diesmal für Januar 2006. Macht zwei Beiträge im Januar und 13 im Gesamtjahr 2006. Durch diesen Trick wird sich die Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung in diesem Jahr vergleichsweise entspannt darstellen. Ende 2005 war erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Kredit des Bundes an die Rentenkasse erforderlich geworden.

Durch den Buchungstrick werden nicht nur private, sondern auch öffentliche Arbeitgeber belastet. Vor allem in Städten und Gemeinden, die oftmals am Rande der Pleite wirtschaften, sorgt der spürbare Anstieg bei den Personalnebenkosten in 2006 für Kopfzerbrechen – und für gehörigen Ärger über die Ministerin.