Gekündigte Lebensversicherung: Anspruch auf Nachzahlung prüfen
Im Herbst 2005 sorgte ein Urteil des Bundesgerichtshofes für Schlagzeilen, das als ‚"Durchbruch für Lebensversicherungskunden" gefeiert wurde. In der Praxis hat der Richterspruch bislang allerdings nur geringe Folgen.
Das Gericht hatte entschieden, dass viele Kunden, die zwischen 1994 und 2001 ihren Lebensversicherungsvertrag kündigten, Anspruch auf Nachzahlungen in teils beträchtlicher Höhe haben. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Versicherungen in diesem Zeitraum für vorzeitige Kündigungen unverhältnismäßig hohe Beträge einbehielten. Mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge, so der Bundesgerichtshof, müssten auch bei einer Kündigung schon nach kurzer Zeit an den Kunden zurückgezahlt werden.
Weil im fraglichen Zeitraum von Mitte der 1990er Jahre bis ins neue Jahrtausend hinein viele Kunden deutlich weniger als die Hälfte bekamen, können sie die fehlende Summe von den Versicherern einfordern. Eine Umfrage in der Branche ergab jedoch, dass auch Monate nach dem Urteil noch immer nur sehr wenige Kunden von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben.
Experten raten jedem, der zwischen 1994 und 2001 eine Lebensversicherung kündigte, sich den Vertrag, die eingezahlten Beiträge und den ausbezahlten Restwert noch einmal genau anzusehen. Wer von dem Urteil des Bundesgerichtshofes betroffen ist, muss seine Ansprüche von sich aus gegenüber der Versicherung geltend machen. Dabei ist allerdings Eile geboten – ansonsten könnten die Ansprüche schon bald verjähren, und die Kunden würden unter Umständen viel Geld verschenken.
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