OLG: Hamm Kasko-Versicherung muss zahlen
Normalerweise kommt eine Versicherung nicht für den Diebstahl eines Autos auf, wenn der Fahrer Schlüssel und Papiere im Wagen zurücklässt, in diesem Fall denn dann handelt er grob fahrlässig.
Anders entschied das Oberlandesgericht Hamm. Der Wagenbesitzer habe sein Auto auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums abgestellt. Die Ersatzschlüssel und Papiere hätten sich im verschlossenen Kofferraum befunden. Ein Zusammenhang zwischen dem Schlüssel und dem Diebstahl ist aber nicht gegeben. Deshalb musste die Versicherung in diesem Fall zahlen.
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