Vollkasko-Versicherung reguliert nicht immer

Wer der Meinung ist eine Vollkasko-Versicherung deckt alle Schäden, der liegt falsch. Als vor kurzem der ADAC ein Angebot zu einer Vollkaskoversicherung die wirklich alle Schäden deckt offerierte, wunderte man sich vielerorts, was denn nun den ADAC Vollkasko Schutz von der normalen Vollkasko unterscheidet.

Hierzu mal der Fall von Robert K., der beim Überholen den Gegenverkehr übersah. Bei dem Crash enstand an seinem Fahrzeug ein Sachschaden von rund 7.800 Euro. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Der Fall ging vor Gericht: Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe gab der Versicherung Recht. Mit der Begründung, dass “ein einfaches Übersehen des Gegenverkehrs ohne besonderen Grund gerade darauf hindeutet, dass der Fahrer die beim Überholen gebotene Aufmerksamkeit in besonders hohem Maße verletzt hat”.

Hierbei handelt es sich um einen gängigen Vertragspassus, nämlich die grobe Fahrlässigkeit, bei der der Versicherer keine Zahlung leisten muss. (Quelle: Süddeutsche Zeitung)

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