Kfz-Versicherungen: Selbst zahlen rettet Rabatt

Ein demolierter Außenspiegel, ein kleiner Kratzer in der Stoßstange: Bei so genannten Bagatellschäden kann der Autofahrer entscheiden, ob er den von ihm verursachten Schaden selbst zahlen oder von der Kfz-Versicherung begleichen lassen möchte. Diese Entscheidung ist aber nicht endgültig, innerhalb des betreffenden Kalenderjahres kann der Autofahrer sie revidieren.

Ein Beispiel: Bei einem kleinen Parkplatz-Unfall im April 2005 ist ein Schaden von 400 Euro am gegnerischen Auto entstanden. Diesen Vorfall hat der Verursacher seiner Versicherung gemeldet, die darauf hin die 400 Euro bezahlt hat. Bis zum 31. Dezember 2005 hat nun der Versicherungskunde die Möglichkeit, diese 400 Euro an seine Kfz-Versicherung zurück zu überweisen. Dadurch hat es versicherungs-technisch keinen Unfall gegeben, der Schadenfreiheitsrabatt bleibt unverändert erhalten. Umgekehrt kann der Versicherte ebenfalls bis zum Jahresende einen Kleinschaden an seine Versicherung melden, den er zunächst aus eigener Tasche beglichen hatte. Die Grenze für die Bagatellschäden liegt bei 500 Euro.

Welche Variante im Endeffekt günstiger ist, sollte sich der Versicherte am besten auf Euro und Cent von seiner Kfz-Versicherung ausrechnen lassen. Dabei gilt es, den zu ersetzenden Schaden den Mehrkosten durch höhere Beiträge in den Folgejahren gegenüber zu stellen.