Restschuldversicherung: Mehr Sicherheit beim Kredit
Wer einen Kredit aufnimmt, bindet sich über einen längeren Zeitraum an seine Bank: Jeden Monat muss eine fester Betrag bezahlt werden, mit dem der Kredit inklusive Zinsen getilgt wird.
Insbesondere bei langen Kreditlaufzeiten können sich die Rahmenbedingungen mit der Zeit ändern – zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Auch wenn in solchen Fällen das verfügbare Einkommen deutlich sinkt, müssen die Kreditraten in gleichbleibender Höhe bedient werden.
Wer das Risiko minimieren will, dann finanziell überfordert oder gar zahlungsunfähig zu werden, der sollte zusammen mit dem Darlehen eine Restschuldversicherung abschließen. Diese Versicherung übernimmt – je nach Vertragsbedingungen – für einen bestimmten Zeitraum z.B. bei Arbeitslosigkeit die Ratenzahlungen.
Das könnte sie auch interessieren:
- NRW: Verfügbares Einkommen gestiegen
Wie das Statistische Landesamt am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte, ist das verfügbare Einkommen der Bürger in NRW im Jahr 2008 um 572 Euro auf 19.837 Euro gestiegen. Unter dem “verfügbaren Einkommen” versteht man die Summe, die eine Person nach Abzug aller Steuern und Abgaben zum Konsum oder Sparen zur Verfügung steht.
Laut dem Landesamt haben die
Restschuldversicherung sorgfältig prüfen!
Bei der Beantragung eines Ratenkredits wird den Kreditnehmern häufig der Abschluss einer Restschuldversicherung angeboten. Diese springt ein, falls der Kreditnehmer arbeitsunfähig wird, seine Arbeitsstelle verliert oder stirbt. Experten weisen jedoch darauf hin, dass es bei Restschuldversicherungen einige Klauseln gibt, auf die man vor dem Abschluss unbedingt achten sollte, berichtet die WAZ Mediengruppe (DerWesten).
Versicherungsexperte Hajo Köster
Armutsrisiko Berufsunfähigkeit
Das Risiko ‚"Berufsunfähigkeit" wird häufig unterschätzt. Vor allem jüngere Menschen beschäftigen sich mit diesem Thema kaum – dabei tragen gerade sie ein hohes finanzielles Risiko. Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat nach einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren keinerlei Anspruch mehr auf die gesetzliche Absicherung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.
Da laufende Ausgaben wie Miete, Versicherungen,
Mindesteinkommen für Selbstständige sinkt
Wie der Bundesverband der Selbstständigen (BDS) mitteilte, wird das fiktive Mindesteinkommen für Selbstständige ab dem 01.04.07 von EURO 1837,50 auf EURO 1225,00 gesenkt.
Diese Änderung stellt vor allem für schlecht verdienende Selbstständige und Unternehmensgründer eine Erleichterung da. Die fiktive Einkommensgrenze regelt, für welche Höhe an Einkommen mindestens Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, egal ob das Einkommen
2010 geringere Renditen bei Lebensversicherungen
Auch die Lebensversicherer bekommen nun langsam die Auswirkungen der Finanzkrise zu spüren. 2010 werden die Renditen für Kapitallebensversicherungen teilweise deutlich sinken. Laut einer Umfrage des “Hamburger Abendblattes” unter den 40 größten Lebensversicherern sinkt rund ein Drittel die jährlich neu festgelegte Überschussbeteiligung, also die Verzinsung des Sparkapitals. Insgesamt 13 der 40 befragten Unternehmen bestätigten entsprechende Absenkungen,
- Mit ‚”Wohn-Riester” zur eigenen Immobilie - 6. Juni 2006
- Wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben? - 6. Juni 2006
- Krankenkassebeiträge steigen auf breiter Front - 6. Juni 2006