Kfz-Versicherung: Kündigungsfrist versäumt?
Der 30. November war ein wichtiger Stichtag für alle, die ihre Kfz-Versicherung wechseln wollten. Wer diesen Termin versäumt hat, ist nun ein weiteres Jahr an seine bisherige Versicherung gebunden.
Doch es gibt eine Ausnahme: Plant der Versicherer eine Beitragserhöhung und teilt er dies dem Kunden mit, so steht dem Versicherten ein so genanntes ‚"Sonderkündigungsrecht" zu. Der Autofahrer kann in diesem Fall ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist den Vertrag beenden und zu einer günstigeren Versicherung wechseln.
Letzte Artikel von Stephan (Alle anzeigen)
- Mit ‚”Wohn-Riester” zur eigenen Immobilie - 6. Juni 2006
- Wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben? - 6. Juni 2006
- Krankenkassebeiträge steigen auf breiter Front - 6. Juni 2006