Brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen

Schäden, die durch einen Wohnungsbrand entstehen, sind in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt.

In der Adventszeit steigt die Zahl der Brände Jahr für Jahr deutlich an, und Auslöser sind fast immer brennende Kerzen im Adventskranz oder am Weihnachtsbaum.

Gerade in diesen Fällen greift der Versicherungsschutz jedoch häufig nicht. Wer Kerzen anzündet und dann den Raum verlässt, handelt nach der gängigen Rechtsprechung ‚"grob fahrlässig". Das heißt: Bricht wegen der Unachtsamkeit des Wohnungseigners ein Brand aus, muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen. ‚"Grobe Fahrlässigkeit" nämlich wird in den Bedingungen der Hausratversicherungen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen.