Brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen
Schäden, die durch einen Wohnungsbrand entstehen, sind in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt.
In der Adventszeit steigt die Zahl der Brände Jahr für Jahr deutlich an, und Auslöser sind fast immer brennende Kerzen im Adventskranz oder am Weihnachtsbaum.
Gerade in diesen Fällen greift der Versicherungsschutz jedoch häufig nicht. Wer Kerzen anzündet und dann den Raum verlässt, handelt nach der gängigen Rechtsprechung ‚"grob fahrlässig". Das heißt: Bricht wegen der Unachtsamkeit des Wohnungseigners ein Brand aus, muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen. ‚"Grobe Fahrlässigkeit" nämlich wird in den Bedingungen der Hausratversicherungen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Letzte Artikel von Stephan (Alle anzeigen)
- Mit ‚”Wohn-Riester” zur eigenen Immobilie - 6. Juni 2006
- Wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben? - 6. Juni 2006
- Krankenkassebeiträge steigen auf breiter Front - 6. Juni 2006