Todesfall

Die Sterbeurkunde ist für Hinterbliebene nach einem Todesfall das wichtigste Dokument. Für das Ausstellen der Sterbeurkunde ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignet hat. Die Sterbeurkunde sollte nach Ausstellung umgehend allen Unternehmen und Kassen zur Verfügung gestellt werden, bei denen Versicherungen geschlossen sind.

Bei Bankkonten ist es sehr hilfreich, wenn jemand bevollmächtigt ist, über das Konto zu verfügen. Ist dies nicht der Fall, genügt nicht die Sterbeurkunde sondern es muss ein Erbschein vorgelegt werden. Alternativ genügt auch eine beglaubigte Abschrift eines Testaments.

Gibt es ein privatschriftliches Testament, so muss der Besitzer dies unverzüglich dem zuständigen Nachlassgericht vorlegen. Ansonsten macht sich der Besitzer ggf. strafbar.