Freie Anwaltswahl durch Rechtsschutzversicherung

Auch bei einer abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung besteht im Falle eines Rechtsstreits der Anspruch auf die freie Anwaltswahl. Demnach darf durch den Versicherer der Anwalt nicht vorgeschrieben werden.

Ein Anwalt darf auch dann nicht vorgeschrieben werden, wenn bei ihm eine geringere Selbstbeteiligung verlangt wird als bei einem, der frei gewählt werden kann. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Oberlandesgerichts Bamberg. Die Richter haben sich mit der Entscheidung gegen das Urteil der Vorinstanz gestellt. In dieser hatte es geheißen, dass ein Belohnungssystem dieser Art als vertretbar angesehen werden muss.

Mit ihrem Urteil stellten sich die Richter in Bamberg auf die Seite der klagenden Rechtsanwaltskammer München. Sie sah zuletzt das Recht auf die freie Anwaltswahl in Gefahr.

Durch die steigende Zahl der Rechtsstreitigkeiten hat auch die Rechtsschutzversicherung an Bedeutung gewonnen, die optimale Rechtsschutzversicherung sollte heute vor allem durch ein starkes Preis-Leistungsverhältnis punkten. Für die Suche kann das Internet zur Hand genommen werden. Auf mehreren Portalen sind unabhängige Vergleiche möglich. Deren Ergebnisse können für die Entscheidung für eine Versicherung zur Hand genommen werden.