Kfz Versicherung kündigen: Frist zur Kündigung der Autoversicherung

Zum Jahresende haben Autohalter die Möglichkeit die eigene Kfz Versicherung zu kündigen. Die grundsätzliche Frist für die Kündigung der Autoversicherung ist der 30. November. Das eigene Kündigungsschreiben muss spätestens an diesem Tag dem bisherigen Versicherer vorliegen.

Liegt das Kündigungsschreiben spätestens am 30. November dem Versicherer vor, wird die Kündigung fristgerecht zum Jahresende gültig. Bevor man die bisherige Autoversicherung kündigt, sollte man sich nach einem anderen Angebot umsehen. Vor dem Wechsel ist ein Versicherungsvergleich aufgrund der zahlreichen Tarifunterschiede empfehlenswert.

Bei der Kündigung der Kfz-Versicherung gibt es nach deutschem Recht zwei Sonderregelungen. Versicherungsnehmer können die eigene Autoversicherung kündigen, wenn es zu einer Beitragserhöhung durch die Versicherungsgesellschaft kommt. Zum anderen ist eine Kündigung außerhalb des 30. Novembers bei einem Fahrzeugwechsel möglich.

Möchte der Versicherungsnehmer die Kfz Versicherung aufgrund einer Beitragserhöhung kündigen, muss die Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden der Erhöhung erfolgen. Auch in diesem Fall ist ein Versicherungsvergleich, der auf die verschiedenen Tarifkonditionen eingeht, empfehlenswert.