BaFin plant neue Regeln für die Lösegeldversicherung

Lange Zeit war die Lösegeldversicherung in Deutschland umstritten und auch nicht erlaubt. Dieses Geschäftsmodell der Versicherungen galt als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des deutschen Rechts. Aber 1998 änderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ihre Meinung und hob das Verbot der Lösegeldversicherung auf. Seit dieser Zeit sind Versicherungen gegen die Forderung von Lösegeld und Produkterpressung erlaubt, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

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Unternehmen haben kaum Interesse an Cyber-Versicherungen

Die Zahlen einer neuen Studie der Gothaer Versicherung sind erschreckend; mehr als ein Drittel der kleinen und mittelständischen Unternehmen ist sich der Gefahren durch Trojaner, Datendiebstahl und Hackerangriffe bewusst, aber kaum jemand unternimmt etwas dagegen. 35 % halten es für möglich, dass ihr Unternehmen konkret betroffen ist, aber Vorsichtsmaßnahmen gibt es kaum. Darin sehen Versicherungen eine große Gefahr, das Interesse

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