BaFin plant neue Regeln für die Lösegeldversicherung

Lange Zeit war die ösegeldversicherung in umstritten und auch nicht erlaubt. Dieses Geschäftsmodell der galt als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des deutschen Rechts. Aber 1998 änderte die für Finanzdienstleistungsaufsicht ihre Meinung und hob das Verbot der Lösegeldversicherung auf. Seit dieser Zeit sind Versicherungen gegen die Forderung von und Produkterpressung erlaubt, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Jetzt hat die BaFin diese Voraussetzungen noch einmal gelockert und eine Bündelung von Cyber-Versicherungen genehmigt.

Sehr strenge Vorschriften

In den neuen gelockerten Vorschriften ist unter anderem vorgeschrieben, dass es nicht mehr erlaubt ist, die Versicherungen gegen Lösegeldforderungen und Produkterpressungen mit anderen Versicherungen zu bündeln. Außerdem darf der Versicherungsnehmer einen entsprechenden nicht mehr mit anderen Versicherungsarten kombinieren. Die BaFin möchte mit diesen Einschränkungen dem Risiko von Entführungen entgegenwirken, die eine enthalten. Zudem möchte die BaFin eine Behinderung der polizeilichen sowie ein Zusammenwirken zwischen dem Täter, dem Opfer oder den Mitarbeitern einer vermeiden.

Werbung ist verboten

Entführungen mit Lösegeldforderungen sind ein Kapitalverbrechen und daher dürfen die Anbieter von Lösegeldversicherungen für diese Produkte keinerlei Werbung machen. Die BaFin hat außerdem entschieden, dass sich diese Versicherungen nur auf eine Laufzeit von einem Jahr beschränken und dass es eine gesonderte Genehmigungspflicht gibt. Der Versicherungsnehmer muss zudem über die Obliegenheiten der Versicherung schweigen, darf aber maximal drei Personen ins Vertrauen ziehen, die über die Lösegeldversicherung informiert sind.

Ein langer Prozess

Die Lockerung der Lösegeldversicherung war für die BaFin ein sehr langer Prozess. Im Jahre 2000 wurde zunächst die Pflicht der gesonderten Erlaubnis gestrichen. Acht Jahre später hat die Finanzaufsicht dann die Klausel über die Verlängerung des Versicherungsvertrages erlaubt. Die Überprüfung der Versicherung findet einmal im Jahr statt. Dabei erfolgt ein Vergleich der Versicherungssumme mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Versicherungsnehmers, auch das Risikoverhältnis kommt auf den Prüfstand. 2014 gab es dann eine weitere Lockerung, die die Geheimhaltung betrifft. Wenn ein Unternehmen betrifft, ist es erlaubt, einen Krisenstab zu bilden, der mehr als nur die sonst erlaubten drei Vertrauenspersonen umfasst.

In Kombination mit der Cyber-Versicherung

Anfang September gab die BaFin bekannt, dass es in Zukunft gestattet ist, eine sogenannte mit einer Lösegeldversicherung zu kombinieren, aber nach wie vor darf diese Versicherung nicht beworben werden. Die BaFin erlaubt jetzt immerhin, für die Cyber-Versicherung zu werben, die an die Lösegeldversicherung gekoppelt ist.

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