Kfz Versicherung zahlt nicht bei Schaden mit Einkaufswagen

Beschädigt ein wegrollender Einkaufswagen ein fremdes Fahrzeug, so reguliert die Kfz-Versicherung den entstandenen Schaden nicht, dass entschied das Amtsgericht München in einem aktuellen Fall.

Einem Mann war beim beladen seines Autos der Einkaufswagen auf einem abschüssigen Parkplatz weggerollt und dieser beschädigte ein fremdes Fahrzeug. An dem Fahrzeug entstand ein Schaden von rund 1.500 Euro, die der Mann der Halterin des fremden Fahrzeugs nun erstatten muss.

Die Besitzerin hatte zuvor versucht das Geld für den entstandenen Schaden nicht nur bei dem Halter des Fahrzeugs sondern auch bei dessen Autoversicherung einzuklagen, scheiterte damit aber vor Gericht.

Der Richter des Amtsgericht München entschied, dass die Versicherung in diesem Fall nicht und nur dann zahlen muss wenn das versicherte Kraftfahrzeug selbst den Schaden verursacht hat. Ein Einkaufswagen sei schließlich kein Auto, so der Richter vom AG München.