Höhere Beiträge: Krankenkasse wechseln

Auch gesetzlich Krankenversicherte können durch einen Kassenwechsel Geld sparen. Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Versicherten immer dann zu, wenn die Beiträge angehoben werden. Das war zu Jahresbeginn vor allem bei vielen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) der Fall.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und zwei Monate nach Wirksamwerden der Beitragserhöhung bei der Kasse eingehen. Der Versicherte kann dann zu einer Krankenversicherung seiner Wahl wechseln. Gerade wer Beratung vor Ort benötigt, sollte aber nicht nur auf den Beitragssatz achten, sondern zum Beispiel auch auf ein ausreichend dichtes Filialnetz in Wohnortnähe.