Versichertenkarte vergessen

Ein interessanten Artikel zu dem was passiert findet man im Versicherungsblog, es geht in dem Artikel darum was passiert, passieren kann wenn man die Karte seiner Krankenversicherung vergessen hat.

So sagt z.b. das Verwaltungsgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 21 BG 1565/05)

Ohne Vorlage der Krankenversichertenkarte muss ein Arzt in der Regel eine Behandlung nicht aufnehmen.

Ich schließe mich da der Frage an wozu es den ärtzlichen Berufscodex gibt, wenn rein wirtschaftliche Interessen ausreichen eine behandlung zu verwehren.