Betriebskostenversicherung übernimmt laufende Kosten

Wenn ein Arbeitnehmer krank wird und für eine Weile ausfällt, bekommt er sein Gehalt weiterhin – zunächst vom Arbeitgeber, später von der Krankenkasse. Bei Freiberuflern und Selbstständigen hingegen sieht das anders aus.

Gegen den Verdienstausfall kann sich jeder Unternehmer mit einer Krankentagegeldversicherung absichern. Diese zahlt im Krankheitsfall einen vorher festgelegten Betrag pro Krankheitstag. Oftmals reichen diese Zahlungen aber nicht aus, um die laufenden Kosten im eigenen Betrieb zu decken.

Die Miete für Büroräume, Strom- und Heizungsrechnungen sowie nicht zuletzt die Gehälter für Angestellte müssen weiter gezahlt werden. Im produzierenden Gewerbe kann die Arbeit auch ohne den Chef weitergehen, so dass frisches Geld hereinkommt. Im Falle von Steuerberatern, Gutachtern oder Anwälten gilt das jedoch nicht.

Damit nun keine wirtschaftliche Schieflage eintritt, die am Ende sogar zur Pleite führen kann, gibt es die Betriebskostenversicherung. Diese zahlt die laufenden Kosten weiter, zu denen auch Leasingraten und Zinszahlungen gehören. Auf diese Weise bleibt der Betrieb ‚"gesund", bis es auch der Chef wieder ist.