Autoversicherung: Nutzungsaufall auch bei Oldtimern
Eine Nutzungsausfall-Entschädigung steht nach einem unverschuldeten Unfall zu auch Fahrern von einem Oldtimer zu. Das entschied zumindest das Landgericht Berlin (Az. 58 S 142/06).
Der gegnerische Versicherer wollte einem Porsche-Fahrer keinen Nutzungsausfall zahlen, der Porsche war 42 Jahre alt. Die Begründung lautete, dass Halter eines Oldtimers sein Auto nicht wirklich benötigen würde. Frener wurde bemängelt, dass die Erstellung des Gutachtens und Reparatur zu lange gedauert haben.
Das Gericht sah den Fall aber anders. Ein Oldtimer ist ein normales Verkehrsmittel und somit kann der Nutzungsausfall anhand der üblichen Tabellen ermittelt werden. Gutachten und Reparatur dauern bei einem Oldtimer halt länger und der Versicherungsnehmer erhielt somit sein Geld.
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