Kündigung: Was geschieht mit der betrieblichen Altersvorsorge?

Betriebliche Altersvorsorge ist für viele Menschen ein wichtiger Baustein bei ihren finanziellen Planungen für den Ruhestand. Doch was geschieht, wenn der Arbeitnehmer die Stelle kündigt oder seinen Job verliert?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine betriebliche Zusatzvorsorge fürs Alter anzubieten. Macht er allerdings eine freiwillige Zusage, so kann er diese später nicht einfach widerrufen. Als Formen der betrieblichen Altersvorsorge stehen Pensionskassen oder –fonds, Direktversicherungen (mit der steuerbegünstigten Umwandlung eines Teils des Gehalts in Beiträge für eine Lebensversicherung) oder betriebliche Pensionskassen zur Verfügung.

Per Gesetz ist geregelt, dass dem Arbeitnehmer die Versorgungszusagen des Arbeitgebers auch dann erhalten bleiben, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. Dazu muss jedoch der Anspruch ‚"unverfallbar" geworden sein, wie es im Betriebsrentengesetz heißt. Das geschieht nach fünf Jahren und wenn der Beschäftigte 30 Jahre alt ist. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ist das der Fall, bleiben die erworbenen Ansprüche auf Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge auch nach Auslaufen des Arbeitsvertrags erhalten.