Berufsunfähigkeitsversicherung – Streit um die ärztliche Schweigepflicht

Ärzte unterliegen der Schweigepflicht und der Patient kann sich darauf verlassen, dass kein Dritter das erfährt, was er mit seinem Arzt bespricht. Das Gleiche gilt für die Krankengeschichte, denn auch darüber muss der Arzt schweigen. Wenn ein Versicherter hingegen Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, dann muss er bei der Prüfung seines Antrages mitwirken. Die Versicherungsgesellschaft kann in diesem Zusammenhang verlangen,

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