Künstliche Befruchtung bei ledigen Paaren – die PKV muss zahlen

Wenn es um die sogenannte In-vitro-Befruchtung geht, dann orientieren sich die privaten Krankenversicherungen gerne an den gesetzlichen Kassen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligen sich bei maximal drei Behandlungen mit bis zu 50 % an den Kosten, aber nur dann, wenn es sich um Ehepaare handelt. Jetzt hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe ein Urteil gefällt, das für unverheiratete Paare von Interesse ist.

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