Versicherung muss voreilig entsorgte Küche nicht ersetzen
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen muss eine Wohngebäudeversicherung nicht für eine vorschnell entsorgte Küche aufkommen, die eine Spezialfirma entsorgt hat, die nach einem Wohnungsbrand mit der Sanierung der Wohnung beauftragt gewesen war (Az.: 3 U 48/10). Im konkreten Fall hatte eine Sanierungsfirma aus einer Wohnung, die sie nach einem Wohnungsbrand sanieren sollte, die Einbauküche entfernt, um sie in der
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