Gutachten muss auch bei Bagatellschäden gezahlt werden
Als Laie kann man die Höhe eines Unfallschadens nur schwer einschätzen. Das gilt für große wie kleine Unfälle gleichermaßen. Professionelle Gutachter können den Schaden dagegen problemlos beziffern, deshalb dürfen geschädigte Autofahrer nach einem Unfall – auf Kosten des Unfallverursachers – einen Gutachter mit der Ermittlung der Schadenshöhe beauftragen. Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Darmstadt gilt dies auch für Schäden,
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