Beratungspflicht auch im Internet
Wenn ein Versicherungsvermittler über eine Internetseite Versicherungen anbietet, fällt dies nicht unter das Fernabsatzgesetzt und es müssen daher die gleichen Pflichten erfüllt werden, wie in einem persönlichen Beratungsgespräch. Das Fernabsatzgesetzt vereinfacht die Abwicklung von Geschäften zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher in dem der Kunde auf sein Beratungsrecht verzichtet, was im Internet durch Downloadmöglichkeit einfach dargestellt werden kann. Das Gesetzt
Weiterlesen