Bei falscher Schadensanzeige muss Kfz-Versicherung nicht zahlen
Wie das Oberlandesgericht in einem aktuellen Urteil entschieden hat, muss eine Kfz-Versicherung nicht zahlen, wenn der Versicherte falsche Angaben in der Schadensanzeige gemacht hat. Dies gilt auch dann, wenn sich die falsche Angabe auf den Vorsteuerabzug bezieht. Im aktuellen Fall, bei dem das Urteil des Landgerichts Karlsruhe aufgehoben wurde, ging es um eine Frau, die im Jahr 2004 mit ihrem
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