Falsche Informationen vom Versicherungsmakler – Schadensersatz möglich
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt kann ein Versicherungsmakler für die Vermittlung eines ungeeigneten Produkts haftbar gemacht werden. Ein Versicherungsmakler sei rechtlich dazu verpflichtet, im Interesse des Kunden zu handeln und hafte deshalb für jede falsche oder unvollständige Information, aus der dem Kunden ein finanzieller Schaden entstehe, urteilte das Gericht (Az.: 12 U 214/06). In dem konkreten Fall klagte
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