Unfallversicherung beim Abi-Streich
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz mit Sitz in Andernach weist darauf hin, dass Abitur-Feiern nicht unbedingt unter dem gesetzlichen Versicherungsschutz stehen. Insbesondere bei Feiern, die nicht als schulische Veranstaltung definiert sind, sind Unfälle, die hier passieren, nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Eine Veranstaltung im Rahmen von Abitur-Feiern, die nicht von der Schule selbst organisiert, beaufsichtigt oder kontrolliert wird, wird von der
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