Enkelkinder sind nicht automatisch in der Rechtsschutzversicherung mitversichert
Das Kammergericht Berlin urteilte im letzten Dezember, dass Enkelkinder nicht zu dem in einer Rechtsschutzversicherung begünstigten Personenkreis gehören. Dies gilt auch dann, wenn die Enkelkinder und ihre Eltern im Haus der Großeltern leben und diese die Familie finanziell unterstützt, berichtet die Ansahl Consulting GmbH. Im konkreten Fall hatte ein Versicherter geklagt, dessen Rechtsschutzversicherung die Übernahme von Schäden verweigerte, die von
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