Auskunftspflicht bei der Hausratversicherung
Die „Bild“-Zeitung weist darauf hin, dass bei der Hausratversicherung eine Auskunftspflicht besteht. Der Versicherungsnehmer ist also gesetzlich verpflichtet, alles, was für einen Schadensfall relevant ist, der Versicherung zu melden. Die Hausratversicherung kann Leistungen verweigern, wenn sich heraustellt, dass der Versicherungsnehmer wissentlich falsche Angaben gemacht hat oder absichtlich relevante Informationen verschwiegen hat, mit dem Ziel, sich einen Vorteil zu verschaffen. Allerdings
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