Leistungen der Pflegeversicherung im Ausland
Ob die Pflegeversicherung auch im Ausland Leistungen erbringt (z.B. für Rentner, die ihren Ruhestand nicht in Deutschland verbringen), hängt von der Art der Leistungen ab. Darauf weist die „Rheinische Post“ hin. So urteilte der Europäische Gerichtshof schon 1998, dass das Pflegegeld auch ins europäische Ausland überwiesen werden muss. Personen, die schon im Ausland wohnen und dann erst pflegebedürftig werden, müssen
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